Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einfach umsetzen. 

Digitale Barrierefreiheit leicht gemacht!

Erfülle mit uns das BFSG zielgenau und nachhaltig. Wir schulen Dich, erstellen Audits oder setzen die Anforderungen für Dich um. In Kooperation mit den Profis von Eye-Able bieten wir als Experten, Dir jetzt schon die Möglichkeit, Deine Website zu überprüfen und so zu checken, ob Du für Juni 2025 startklar bist.

 
Fordere noch heute Dein individuelles Angebot für Deinen Barrierefreiheits-Audit an und erhalte zeitnah nach Beauftragung die Analyse, ob Deine Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht.

 
Unser Expertenteam unterstützt Dich dabei, Deine Webseite rechtssicher und benutzerfreundlich für alle zugänglich zu machen.

Hier sind einige häufige Fragen rund um unser Angebot zur Einhaltung des Barrierefreistärkungsgesetz (BFSG)

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen und Unternehmen, ihre digitalen Angebote (z. B. Webseiten und Apps) barrierefrei zu gestalten. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben.

  • Es ist wichtig zu wissen, dass das "Männchen" allein nicht ausreicht, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden.  Zur Prüfung der Website verwenden wir jedoch ebenfalls EyeAble - wir können deinen bestehenden Mandanten zu uns übertragen und die Barrierefreiheit deiner Website gemeinsam erarbeiten. 

  • Neben EyeAble gibt es natürlich auch andere Anbieter, wie digiAccess, die dich bei der digitalen Barrierefreiheit deiner Website unterstützen. Sofern auch dort ein Prüfbericht erstellt werden kann, kannst du uns diesen zusenden und erhälst ein Angebot für notwendige Anpassungen. Je nach Aufbau des Prüfberichts, kann der Aufwand höher liegen, als bei einem Bericht von EyeAble. 

  • Unser Angebot setzt sich zusammen aus einem Report, dem Tool und einer Barrierefreiheitserklärung. Dieses kann nur als Gesamtpaket beauftragt werden. Es können zusätzliche Tools optional gebucht werden.

  • Ja, du kannst unser Angebot auch nutzen, wenn du noch keine mein.toubiz Ausspielung nutzt.

  • Wir betrachten jede Website, App, etc. einzeln, da diese auch mit unterschiedlichen technischen Grundlagen einhergehen. Insofern muss jede Plattform einzeln betrachtet werden und entsprechend mit mehr Aufwand kalkuliert werden.

  • Ja, wir erstellen das Angebot auf Grundlage deiner Website(n). Die Beauftragung erfolgt auf deinen Wunsch.

  • Ja, das Angebot gilt auch für unsere mein.toubiz #websites direkt aus dem System.

  • Dies hängt davon ab, wie viele Seiten, Apps, etc. geprüft werden. Lass uns gerne über das Formular deine Informationen zukommen und wir machen dir ein unverbindliches Angebot.

  • Der Check sollte nur wenige Wochen in Anspruch nehmen. Mögliche Anpassungen, die aus dem Check resultieren, werden separat angeboten und eingeplant .

  • Ja, so wie viele andere Integrationen benötigt man auch für EyeAble einen Passus in der Datenschutzerklärung. Idealerweise auch eine Eingliederung in dein Cookie Consent Management Tool. Die Informationen dazu findest du hier: https://eye-able.com/de/blog/datenschutz-liegt-bei-eye-able-im-fokus/

    Der Serverstandort ist in der Europäischen Union.

    Ein lokales Hosting von EyeAble bieten wir nicht an.

Hier sind einige häufige Fragen rund um das Barrierefreistärkungsgesetz (BFSG)

  • Das Gesetz gilt für öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie für privatwirtschaftliche Anbieter, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen. In vielen Fällen sind auch Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, vor allem wenn sie öffentliche Gelder erhalten oder Verträge mit öffentlichen Stellen eingehen. Bei Unsicherheiten ist es definitiv ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

     

    Auch wenn es Ausnahmen gibt, ist es für alle das Beste, barrierefrei zu sein. Denn Barrierefreiheit hat viele Vorteile: Sie stärkt den Markt, sorgt für bessere Nutzung und ein positives Image.In einer digitalisierten Welt wie der unseren darf niemand ausgeschlossen werden. Bildung, Wirtschaft, Unterhaltung – alles funktioniert nur, wenn alle mitmachen können. Und dafür brauchen wir Barrierefreiheit. Das ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe – es ist ein wichtiger Schritt, um eine Welt zu schaffen, die für alle zugänglich ist.

  • Die meisten Anforderungen müssen bis spätestens 28. Juni 2025 umgesetzt werden. Zwingend empfehlenswert ist bis zum Stichtag auf jeden Fall eine Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite zu integrieren.

  • Webseiten müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.1 (oder neuer) erfüllen. Diese Richtlinien beinhalten Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste, textbasierte Alternativen für Bilder (Alt-Texte), eine übersichtliche Navigation, Tastaturbedienbarkeit und die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern.

  • Wenn Barrierefreiheitsstandards nicht vollständig erfüllt werden können, bietet das Gesetz Ausnahmen oder Erleichterungen. In diesen Fällen sollte die Webseite als "nicht vollständig barrierefrei" deklariert werden. Entscheidend ist, die Gründe für die Abweichungen klar zu dokumentieren und alternative Lösungen anzubieten, um den Zugang so weit wie möglich sicherzustellen.

     

    Zum ausführlichen Artikel

  • Betreiber der Seiten sind erstmal selbst dafür verantwortlich, die Barrierefreiheit sicherzustellen. Wir unterstützen hier mit unserer Lösung um die Seite BFSG-Konform zu gestalten.

    Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit, wird überwacht. Wenn sie nicht eingehalten werden, kann das eine Strafe nach sich ziehen. Es kann sogar passieren, dass man die betroffenen Dienste nicht mehr ausüben darf.

  • Überprüft wird ein Teil der WCAG Normen. Die WCAG dient allgemein als Referenz für die BITV. Eine Prüfung dieser entspricht demnach auch einer Prüfung der BITV (WCAG Level AA) oder ähnlicher nationaler Gesetzgebungen.

Der Weg zur Barrierefreiheit

  • In unserem Paket zur Barrierefreiheit ist eine Prüfung der Kontraste inbegriffen. Wir führen diese Prüfung mit EyeAble durch. Alternativ können die Kontraste eigenständig mit dem Contrast Checker von WebAIM getestet werden: https://webaim.org/resources/contrastchecker

  • Innerhalb unserer Lösung liefern wir eine für die jeweilige Webseite individualiserte Barrierefreiheitserklärung.

  • Die Datenbank sollte auf jeden Fall die Möglichkeit schaffen, dass die Daten BFSG Konform eingegeben werden. Wir, mit mein.toubiz, werden über die wichtigen Pflegepunkte auch noch separat informieren.

  • Ja, es gibt KI, die auch alternative Bildtexte erstellen kann. Wir sind gerade in der Prüfung, wie wir dies in mein.toubiz integrieren können.

Weitere Fragen & Antworten sind auf unserem Service Desk zu finden